Modellversuch „Tübinger Modell“

Modellversuch „Tübinger Modell“

Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath beantragt, wie folgt zu beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedingungen zu schaffen, damit städtische Einrichtungen im Rahmen eines möglichen Modellversuchs der Städteregion Aachen für Lockerungen nach dem
    „Tübinger Modell„ geöffnet werden können.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob dafür notwendige Tools städtischerseits angeschafft und örtlichen Gastronomen, Veranstaltern und Betreibern von Versammlungsstätten zur Verfügung gestellt werden können.

Begründung:

Die StädteRegion Aachen als Untere Gesundheitsbehörde hat beim Land NRW den Antrag gestellt, Modellkommune im Sinne des Beschlusses der Ministerkonferenz zu werden. Im Beschluss der MPK vom 22. März 2021 heißt es:

„Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.“

In allen Orten, die für Lockerungen vorgesehen sind, müssen demnach digitale Lösungen vorgehalten werden, mit denen sich Besucherinnen und Besucher vor Ort ein– und wieder auschecken können. Solche Lösungen, wie z.B. die LUKA–APP müssen datenschutzsicher sein und an die Fachsoftware des städteregionalen Gesundheitsamtes angebunden werden können, damit eine Öffnung der betreffenden Einrichtung möglich ist.

Da auch städtische Einrichtungen im Rahmen möglicher Öffnungen die Chance erhalten sollen, für Bürgerinnen und Bürger geöffnet zu werden, sollte die Stadt schnellstmöglich die notwendigen Voraussetzungen schaffen.

Da die Gastronomie, die Veranstaltungswirtschaft und auch der Einzelhandel sehr stark unter den bisherigen Lockdown–Phasen leiden, ist zu prüfen, ob die Stadt Herzogenrath im Rahmen der Wirtschaftsförderung auch anderen Betreibern solche digitalen Tools kostenfrei zur Verfügung stellen kann.

Nach oben scrollen